Reinheitsgebot

Es ist weltbekannt und in aller Munde: das Reinheitsgebot. 2016 feiert es seinen 500. Geburtstag.

Logo "Tag des deutschen Bieres"Das Bayerische Reinheitsgebot war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland.

Das Bayerische Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

In Bayern hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in über 1.200 deutschen Brauereien – so auch bei GRAF ARCO – Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.500 einzelnen Biermarken. (adaptiert; Quelle: Deutscher Brauer-Bund)

GRAF ARCO ist Mitglied beim Bayerischen Brauerbund. Dort finden Sie auch weitere interessante Fakten zum Reinheitsgebot.

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